Solaranlagen Pflicht
Energiegesetz in der Schweiz
Pflicht ab Juli 2009: Jedes neue Haus im Kanton Neuenburg muss eine Solaranlage haben.
In der Schweiz müssen Bauherren ihre Häuser per 1. Juli mit Solaranlagen ausrüsten.
Das Parlament hat im Schweizerischen Kanton Neuenburg ein neues Energiegesetz verabschiedet. Es ist ein Diktat mit weitreichender Wirkung: In der rund 180.000 Einwohner zählenden Region an der Grenze zu Frankreich müssen künftig sämtliche Neubauten mit Solaranlagen ausgerüstet werden.
Ziel ist, dass neue Gebäude nur noch halb so viel externe Wärmeenergie verbrauchen, wie die aktuelle Norm vorschreibt. Das Gesetz verpflichtet die Hausbesitzer zudem, mindestens die Hälfte des Warmwasserbedarfs durch Sonnenkraft zu decken. Bauherren und Sanierungswillige müssen die finanzielle Zusatzlast nicht allein stemmen: Die Kosten können sie von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen.
Ähnliche Regelungen wie in Neuenburg gibt es im Kanton Waadt, in Genf ist ein vergleichbares Gesetz in Vorbereitung. Aber auch außerhalb der helvetischen Grenzen setzt man in der Baugesetzgebung auf Sonnenenergie. Eine solarthermische Nutzungspflicht gibt es laut Sebastian Fasbender, Sprecher des unternehmensnahen Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW), etwa in einigen Departements in Frankreich, in Israel sowie in Spanien. “Hier müssen im Neubaubereich 30 bis 70 Prozent des Warmwasserbedarfs über Solarenergie gedeckt werden”.Von Alexander Hämmerli